Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte (2024)

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Informationen der Vermessungsverwaltung zu Flurstücken

Die Grundsteuer in Bayern ist zum Stichtag 1. Januar 2022 nach den Vorgaben des Bayerischen Grundsteuergesetzes neu festzusetzen. Die Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf Basis einer Grundsteuererklärung ermittelt. Die Gemeinden berechnen anschließend die neue Grundsteuer und bestimmen die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Hierzu musste jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Sofern noch nicht geschehen, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) abgegeben werden. Eine Abgabe auf Papier ist ebenso möglich. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Nützliche Links und Dokumente

  • Link zum BayernAtlas-Grundsteuer
  • www.grundsteuer.bayern.de
    - mit Erklär- und Beispielvideos zum Ausfüllen der Formulare
  • Ausfüllanleitungen zu den Vordrucken für die Grundsteuererklärung (VABayGrStBek)
  • Broschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern – Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer“
  • Flyer „Grundsteuer in Bayern“
  • Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 01.02.2023
  • Suche nach dem zuständigen Finanzamt

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Sie Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und die Art der Nutzung zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie dabei und stellt gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG bis zum 30.11.2023 folgende Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt zur Verfügung:

  • Flurstücksnummer
  • Amtliche Fläche
  • Gemeindenamen
  • Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
  • Tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
  • Nur für landwirtschaftliche Flächen: (Gesamt-)Ertragsmesszahl

Weitere Angaben wie z.B. zum Eigentümer oder Bodenrichtwerte werden nicht bereitgestellt. Angaben zu Gebäudeflächen (Wohn- oder Nutzfläche) liegen der Vermessungsverwaltung nicht vor.

Die bereitgestellten Informationen können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer über nachstehend aufgeführte Wege erhalten. Voraussetzung zur Nutzung der Angebote ist die Kenntnis der Flurstücksnummer sowie der Gemarkung Ihres Eigentums bzw. der postalischen Adresse, soweit vorhanden.

Auskunft bei Fragen zu den Flurstücksinformationen zur Grundsteuer erhalten Sie beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV): ADBV auswählen oder unter folgender Rufnummer: +49 89 2129-1111

Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte (1)

Kostenfreie Daten im BayernAtlas-Grundsteuer

Die für die Grundsteuererklärung bereitgestellten Sachdaten (Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung, tatsächliche Nutzung, ggf. Ertragsmesszahlen) zu den Flurstücken sind gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG bis 30.11.2023 kostenfrei über die allgemein zugängliche Internetanwendung BayernAtlas-Grundsteuer erhältlich. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des BayernAtlas-Grundsteuer.

Hinweis: Um über den BayernAtlas-Grundsteuer die benötigten Flurstücksinformationen abrufen zu können, ist keine Registrierung für ELSTER erforderlich.

Sofern Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Darstellung der Daten zu Ihrem Flurstück im BayernAtlas-Grundsteuer nicht einverstanden sind, so kann der Veröffentlichung widersprochen werden. Nutzen Sie hierfür bitte dieses Widerspruchsformular. In der Folge unterbleibt die Veröffentlichung aller Sachdaten dieses Flurstücks.

Link zum BayernAtlas-Grundsteuer
Erläuterung zum Auffinden der Flurstückssachdaten im BayernAtlas-Grundsteuer

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte (2)

Flurstücksnachweis zum Stichtag 1. Januar 2022

Neben der Internetanwendung können die stichtagsbezogen bereitgestellten Daten auch in Form von speziellen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster am zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenpflichtig, je Flurstück werden 8,- € bzw. ab dem 11. Flurstück 4,- € Gebühr erhoben.

Falls Sie dieses Angebot nutzen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag an Ihr örtliches Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung richten. Bei Bedarf können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch persönlich Kontakt aufnehmen oder dieses aufsuchen.

Bestellformular

Beispiel für Flurstücksnachweis zum Stichtag 1. Januar 2022

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Flurstückssachdaten für Grundsteuer als Datensatz

Dieses Angebot richtet sich besonders an Bevollmächtigte (Steuerberater) und an Eigentümer, die viele Flurstücke besitzen und eine Software zur Steuererklärung benutzen. Die stichtagsbezogen bereitgestellten Flurstückssachdaten werden auch als CSV-Datei abgegeben. Auf diesem Weg können ganze Listen von Flurstücken auf einmal verarbeitet werden. Sofern die Voraussetzungen der Bayerischen ALKIS-Abrufverordnung (BayALKISV) erfüllt sind, können berechtigte Nutzer über ein automatisiertes Abrufverfahren die Daten beziehen.

Bei berechtigtem Interesse sind die Flurstückssachdaten für Grundsteuer als Datensatz auch am örtlichen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder über den Kundenservice der Vermessungsverwaltung erhältlich.

Dieses Angebot ist kostenpflichtig, je Flurstück werden 1,20 € verrechnet bei einem Mindestbestellwert von 10,- € (Abrufverfahren) bzw. 50,- € (ADBV und Kundenservice).

Direkteinstieg Abrufverfahren

BestellformularDatenformatbeschreibung Flurstückssachdaten im Format CSVTestdaten Flurstückssachdaten (CSV)

Häufig gestellte Fragen

Ich habe Fragen zur Grundsteuer. An wen kann ich mich wenden?
Umfängliche Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite http://www.grundsteuer.bayern.de.
Hier finden Sie auch die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer, einen Chatbot, Antworten zu häufig gestellten Fragen und erklärende Videos.
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Grundsteuerbemessungsgrundlagen, die Einheitswerte, für verfassungswidrig erklärt. Ab dem Jahr 2025 muss deshalb die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Bis einschließlich 2024 ist die Grundsteuer weiterhin auf der bisherigen Grundlage zu zahlen.
Wie berechnet sich die Grundsteuer in Bayern ab 2025?
Die Grundsteuer berechnet sich künftig für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen nach dem Ertragswert und für alle anderen Grundstücke rein nach der Fläche von Grund und Boden bzw. der Gebäude und der Art der Nutzung der Gebäude.
Muss ich im Rahmen der Reform eine Grundsteuererklärung abgeben?
Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, muss eine Grundsteuererklärung abgeben, siehe Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Wichtig! Die Grundsteuererklärungen mussten im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. April 2023 abgegeben werden. Sofern noch nicht geschehen, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Zur Grundsteuererklärung gibt es ausführliche Ausfüllanleitungen.

Wie muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?
Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) abgegeben werden. Eine Abgabe auf Papier ist ebenso möglich.
Muss ich mich bei ELSTER - Ihr Online-Finanzamt registrieren, um die Informationen zum meinem Flurstück aus dem BayernAtlas-Grundsteuer abrufen zu können?
Nein. Sie müssen sich nur für ELSTER registrieren, wenn Sie hierüber Ihre Grundsteuererklärung abgeben möchten. Für den Zugriff auf den BayernAtlas-Grundsteuer ist keine Registrierung erforderlich.
Werden meine Eigentümerinformation im BayernAtlas-Grundsteuer veröffentlicht?
Nein. Die Sachdaten, die im BayernAtlas-Grundsteuer zum jeweiligen Flurstück abgerufen werden können, begrenzen sich auf die in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG festgelegten Informationen. Angaben zum Eigentümer sind nicht enthalten.
Was bedeuten die Begriffe Flurstückszähler und Flurstücksnenner?
Um ein Flurstück eindeutig identifizieren zu können, sind die Angaben Gemarkung bzw. Gemarkungsnummer und Flurstücksnummer zwingend erforderlich. Eine Flurstücksnummer besteht hierbei i. d. R. aus einem Flurstückszähler (kurz: Zähler) - das ist die Zahl vor dem Schrägstrich - und einem Flurstücksnenner (kurz: Nenner) - das ist die Zahl nach dem Schrägstrich, wie z. B. 100/5. In einigen Fällen bestehen Flurstücknummern auch nur auch einer Zahl, z. B. 100. In diesem Fall entfällt die Angabe des Nenners.
Was bedeutet die Ertragsmesszahl?
Die Ertragsmesszahl drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Fläche aus. Sie definiert sich als Produkt der Fläche und der Acker- und Grünlandzahl (§ 9 Abs. 1 BodSchätzG). Diese werden nur für landwirtschaftlich genutzte Flächen im Rahmen der Bodenschätzung durch die Finanzämter festgestellt.
Bei meinem landwirtschaftlich genutzten Flurstück ist keine Ertragsmesszahl angegeben. Was kann ich tun?
Die Daten der Bodenschätzung - hierzu gehört auch die Ertragsmesszahl - werden in Bayern durch die "Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)" an den Finanzämtern erhoben. Sie schätzen die landwirtschaftlichen Grundstücke vor Ort und geben die Ergebnisse an die Bayerische Vermessungsverwaltung weiter. Sollte bei Ihren Flurstück keine Ertragsmesszahl angegeben sein, dann wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt.
Wie kann ich Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Ertragsmesszahlen zu meinem Flurstück im BayernAtlas-Grundsteuer einlegen?
Gemäß Art. 10a Abs. 2 Satz 2 BayGrStG haben Sie als Eigentümer des Flurstücks das Recht, der Veröffentlichung der Ertragsmesszahl (entspricht den Angaben zur Bodenschätzung) zu widersprechen. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular, damit die Angaben vollständig und eindeutig sind und Ihrem Wunsch ohne Rückfragen zügig entsprochen werden kann.
Was passiert, wenn ich der Veröffentlichung der Ertragsmesszahlen im BayernAtlas-Grundsteuer widerspreche?
Nach Bearbeitung des Einspruchs werden alle für die Grundsteuer bereitgestellten Flurstücksdaten im BayernAtlas-Grundsteuer nicht mehr angezeigt. Stattdessen erscheint ein Hinweis: "Der Anzeige von Daten für dieses Flurstück wurde widersprochen." Der kostenfreie Zugriff auf die für die Grundsteuererklärung benötigten Flurstücksinformationen steht nicht mehr zur Verfügung. Sie haben aber die Möglichkeit die Daten gegen eine Gebühr beim ADBV zu erwerben, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Was kann ich tun, wenn ich nicht sicher bin, welche Flurstücke zu meinem Eigentum gehören?
Diese Angaben sind im Regelfall in einem Kaufvertrag und auch im bisherigen Grundsteuerbescheid enthalten. Falls hier Unklarheiten bestehen, sollten diese mit dem örtlich zuständigen Grundbuchamt oder bei Erbfällen ggf. einem Nachlassgericht geklärt werden. Die Vermessungsverwaltung führt die Eigentümerdaten der Grundbuchs nur nachrichtlich.
Woher erhalte ich die benötigten Angaben zu den Gebäudeflächen (Wohnfläche oder Nutzfläche) meines Gebäudes oder zur anteiligen Grundstücksfläche meiner Eigentumswohnung?
Diese Daten liegen der Vermessungsverwaltung nicht vor. Die Gebäudeflächen und anteilige Grundstücksflächen sind regelmäßig in den Bauunterlagen, dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung, einem Kaufvertrag, aus der Wohngeldabrechnung oder aus Unterlagen zu Gebäudeversicherungen ersichtlich.
Im Hauptvordruck zur Grundsteuererklärung soll das Grundbuchblatt angegeben werden. Wo bekomme ich diese Angabe?
In der Regel ist das Grundbuchblatt in einem Kaufvertrag genannt. Alternativ ist das Grundbuchblatt auch im Produkt "Flurstücksnachweis zur Grundsteuererklärung" abgedruckt, das sie am örtlichen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erwerben können. Grundsätzlich ist jedoch das Grundbuchamt für diese Information zuständig, die Vermessungsverwaltung übernimmt das Buchungsblatt nur nachrichtlich. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr zuständiges Grundbuchamt.

Hinweis: Die Angabe "Grundbuchblatt" ist optional. Falls Ihnen die Grundbuchblattnummer nicht vorliegt, können Sie diese Angabe leer lassen. (Quelle: https://www.grundsteuer.bayern.de/)

Was ist zu tun, wenn sich seit dem Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 Änderungen an meinem Grundstück oder Flurstück ergeben haben?
Änderungen an Grundstücken können durch Teilungen oder Vereinigungen erfolgen, Änderungen an Flurstücken sind durch eine Zerlegung oder Verschmelzung möglich. Maßgeblich für die Erklärung der Grundsteuer ist der Zustand zum 01.01.2022. Bei Fragen können Sie das Informationsangebot der Steuerverwaltung nutzen.
Was ist zu beachten, wenn sich meine Flurstücke in einem Verfahrensgebiet nach dem Flurbereinigungsgesetz oder in einem Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch befinden?
Maßgeblich ist der Rechtszustand zum Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022. Bei Fragen können Sie sich an das örtlich zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) wenden.
Warum sind manche Angebote der Vermessungsverwaltung für die Grundsteuererklärung kostenpflichtig?
Die Internetanwendung steht für jeden Steuerpflichtigen kostenfrei und rund um die Uhr zur Verfügung. Dies erfordert kein händisches Eingreifen von unserer Seite. Die anderen Angebote stellen jedoch maßgeschneiderte Einzelanfertigungen für den Nutzer dar, so dass gemäß der kostenrechtlichen Vorschriften eine Benutzungsgebühr für den entstehenden Aufwand erhoben wird.
Kann ich die Fläche meines Flurstücks im BayernAtlas-Grundsteuer auch durch die Funktion "Zeichnen & Messen" selbst bestimmen?
Nein. Wir raten davon ab, da eine solche Messung nicht genau genug ist und es in der Regel zu Abweichungen von der amtlichen Flächengröße kommen wird.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte (2024)

FAQs

Wie komme ich an meine Daten zum Grund und Boden Flurstück )? Bayern? ›

Mit dem Antrag auf Katasterauszüge (pdf, 745 kB) können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt Auszüge aus den Flurstücks- und Eigentümerdaten bestellen. Die Angaben zu Flurstücken, Gebäuden, Tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung kann jeder einsehen.

Wie heißt die kostenfreie Internetanwendung zum Betrachten amtlicher Karten und Luftbilder der Bayerischen Vermessungsverwaltung? ›

Der BayernAtlas ist eine Internetanwendung zum Betrachten amtlicher Karten und Luftbilder der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Für Privatanwender, Fachanwender und Smartphone-Nutzer oder als Anfahrtsplan für die eigene Homepage: Der BayernAtlas liefert für jeden Anwendungsbereich eine Lösung.

Wo finde ich die Ertragsmesszahl Bayern? ›

Kostenfreie Daten im BayernAtlas-Grundsteuer

Ertragsmesszahlen) zu den Flurstücken sind gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG bis 30.11.2023 kostenfrei über die allgemein zugängliche Internetanwendung BayernAtlas-Grundsteuer erhältlich.

Wie viele Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung inklusive Außenstellen gibt es in Bayern? ›

Das LDBV ist Aufsichtsbehörde über die bayernweit 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen.

Welche Räume zählen zur Wohnfläche Grundsteuer Bayern? ›

Danach sind Wohnflächen alle Flächen innerhalb der Wohnung sowie Wintergärten, Balkone und Terrassen. Ferner gilt als Wohnfläche auch das häusliche Arbeitszimmer. Nicht zur Wohnfläche gehören grundsätzlich Kellerräume, Abstellräume, Waschräume, Heizungsräume u.

Wo finde ich Flurstück Zähler und Nenner Bayern? ›

Die Bezeichnung erfolgt über die Angabe von Gemeinde, Gemarkung sowie Zähler und Nenner eines Flurstücks (Beispiel 405/2 oder 404). Die Angabe der Flurstücknummer befindet sich zum Beispiel in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern (Grundbuch).

Welche Daten brauche ich für die Grundsteuer Bayern? ›

​bayern. ​de. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Sie Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und die Art der Nutzung zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt).

Was muss ich bei der Grundsteuer in Bayern angeben? ›

Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung Bayern 2023 machen?
  • Allgemeine Angaben zum Grundstück (Eigentümer, Steuernummer, Grundbuchblatt, Lage, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
  • Grundstücksfläche.
  • Wohnfläche beziehungsweise Nutzfläche bei Wohngebäuden oder gewerblich genutzten Gebäuden.

Welche Daten brauche ich für die Grundsteuer in Bayern? ›

Zusammengefasst lautet die Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern also:
  • (Grundstücksfläche x 0,04 Euro) x 1 + (Wohnfläche x 0,50 Euro) x 0,7 = Grundsteuermessbetrag.
  • Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer.
Oct 28, 2022

Was kostet eine Grundstücksvermessung in Bayern? ›

Hier findet ihr die Vermessungsgebührenordnung für das jeweilige Bundesland:
Art der VermessungKosten
Grenzvermessung1.000 bis 1.400 Euro (je nach Bodenwert, Grenzlänge und Zahl der abzumarkenden Grenzpunkte)
Grenzfeststellung700 – 1.300 Euro (je nach Bodenwert, Grenzlänge und Zahl der abzumarkenden Grenzpunkte)
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Wie viele vermessungsämter gibt es in Bayern? ›

Die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) mit ihren 22 Außenstellen, über ganz Bayern verteilt, führen und aktualisieren täglich das Liegenschaftskataster, mit ca. 30.000 Grundstücksvermessungen im Jahr. Über 10 Mio.

Ist der Flur eine Wohnfläche? ›

Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche? Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.

Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche? ›

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Für wen wird die Grundsteuer in Bayern teurer? ›

Der Freistaat Bayern entschied sich bei der Reform für ein reines Flächenmodell. Je größer ein Grundstück ist, desto mehr muss der Besitzer dafür bezahlen. Somit werden Grundstücke in Bayern ab dem Jahr 2025 nur noch hinsichtlich ihrer Größe, der Größe der darauf stehenden Gebäude und der Nutzung der Flächen besteuert.

Was trage ich bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler Nenner? ›

Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%, ist bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 1 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1 einzutragen.

Was ist der Zähler und was ist der Nenner? ›

Ein Bruch gibt einen Bruchteil von einem Ganzen an. Jeder Bruch besteht aus Zähler und Nenner , die durch einen Bruchstrich voneinander getrennt werden. Der Nenner gibt an, in wie viele gleich große Teile das Ganze zerlegt wurde. Der Zähler gibt an, wie viele dieser Teile ausgewählt wurden.

Wo muss ich die Grundsteuererklärung in Bayern abgeben? ›

Wenn sich das Grundstück oder der Betrieb auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, ist die Erklärung bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der wertvollste Teil liegt (Lagefinanzamt).

Ist Garage Nutzfläche Grundsteuer Bayern? ›

Nach der Wohnflächenverordnung ist die Gebäudefläche von Garagen keine Wohnfläche. Es handelt sich um Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen gehören dabei nach der DIN 277 nicht zur Nutzfläche, sondern zur Verkehrsfläche.

Ist Keller Nutzfläche Grundsteuer Bayern? ›

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.

Bis wann muss die Grundsteuererklärung in Bayern abgegeben werden? ›

Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere 3 Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 2. Mai 2023.

Wie werden Garagen bei der Grundsteuer berechnet Bayern? ›

Für die Wohnfläche (170 qm) gilt eine Grundsteuermesszahl von 70 %. Für die Nutzfläche der Garage (10 qm) beträgt die Grundsteuermesszahl 100 %.

Wie hoch ist die Grundsteuer für ein Haus in Bayern? ›

Die Grundsteuermesszahl beträgt sowohl für den Grund und Boden als auch für Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Handelt es sich um Wohnflächen, liegt für diese die Grundsteuermesszahl bei 70 %.

Welche Flächen bei Grundsteuer angeben Bayern? ›

setzt das Bayerische Grundsteuergesetz ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Entscheidend sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Für die Grundsteuer B werden die Flächen mit wertunabhängigen, pauschalen, gesetzlich vorgegebenen Äquivalenzzahlen angesetzt.

Soll man in Bayern gegen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen? ›

Wir empfehlen unseren Mandanten auch in Bayern Einspruch einzulegen. Diesen Einspruch sollte man aber zunächst unbegründet einreichen.

Wie hoch ist der Hebesatz in Bayern? ›

Der niedrigste Hebesatz in Bayern gilt in den Gemeinden Kemnath, Rettenbach am Auerberg, Röttenbach und Wolfertschwenden mit 230 und den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt die Stadt München mit 490.

Wie viele haben die Grundsteuererklärung in Bayern abgegeben? ›

In Bayern sind für insgesamt rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen abzugeben.

Wie viel kostet ein Grundstück in Bayern? ›

Quartal 2022). In kleinen Gemeinden liegen die Grundstückspreise durchschnittlich bei 76,42 €/m², in Großstädten bei 1.611,23 €/m². Mit 344,39 €/m² ist Bayern das Flächenbundesland mit den höchsten Grundstückspreisen. In Sachsen-Anhalt kostet ein Grundstück durchschnittlich 75,42 €/m².

Was kostet Baugrund in Bayern? ›

Im Jahr 2021 kostete ein Quadratmeter Bauland im Bundesland Bayern durchschnittlich 396 Euro.

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Rheinland Pfalz? ›

Welche Gebühren fallen an? Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 940,00 Euro erhoben.

Wo bekomme ich einen amtlichen Lageplan Bayern? ›

Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

Woher bekomme ich einen Katasterauszug Bayern? ›

Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

Wo finde ich die Grundbuchblattnummer Bayern? ›

Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt. In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, kann aber in dieses auch bei einem anderen Grundbuchamt Einsicht genommen werden.

Wo finde ich den wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler? ›

Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum”.

Was ist die Gesamtertragsmesszahl in Bayern? ›

Die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstücks ergibt sich dann aus der Summe der EMZ der einzelnen Abschnittsflächen.

Wie alt darf ein amtlicher Lageplan für einen Bauantrag sein Bayern? ›

Der Amtliche Lageplan darf zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nicht älter als ein Jahr sein und wird nach Fristablauf vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA lV (LBK) nicht mehr angenommen; er kann jedoch ein Mal (Originalausfertigungen) aktualisiert werden.

Wo bekomme ich einen amtlichen Lageplan Hessen? ›

Sie können Ihren Liegenschaftsplan bei allen in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erhalten.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Bayern? ›

Die Gebühr für einen unbeglaubigten (einfachen) Ausdruck aus dem Grundbuch beträgt 10,- €. Für einen beglaubigten (amtlichen) Ausdruck wird eine Gebühr in Höhe von 20,- € fällig.

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Author: The Hon. Margery Christiansen

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Name: The Hon. Margery Christiansen

Birthday: 2000-07-07

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Job: Investor Mining Engineer

Hobby: Sketching, Cosplaying, Glassblowing, Genealogy, Crocheting, Archery, Skateboarding

Introduction: My name is The Hon. Margery Christiansen, I am a bright, adorable, precious, inexpensive, gorgeous, comfortable, happy person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.